// Durchführung der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
// Beschluss von VU und IEK sowie der Sanierungssatzung samt Sanierungsgebiet
Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (mittlerweile überführt in das Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“) haben wir als Gemeinde Schönberg die Chance, unsere Zukunft mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten.
Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.
Um als Gemeinde Fördermittel erhalten und Maßnahmen umsetzen zu können, muss die Durchführung von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch und die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) erfolgen.
Seit Oktober 2020 ist die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde diese vorbereitenden Untersuchungen für das festgelegte Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Dies bietet auch Ihnen als Bewohnerinnen und Bewohnern die Gelegenheit, die Entwicklung vom „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv zu unterstützen und mitzugestalten.
Im IEK werden Ziele und konkrete Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um das Ortszentrum gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.
Zur Erreichung der Ziele ist der Einsatz von Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen (Frei-) Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden, Erneuerung und Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Beseitigung von Leerständen, Ausbau stadtverträglicher Mobilität oder auch Wiederbelebung mindergenutzter Gebäude und Flächen vorgesehen.
Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der Durchführung der VU und Erstellung des IEK und lädt Sie ein, sich aktiv zu beteiligen. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Sie sind die Vor-Ort-Expertinnen und -Experten! Sie wissen, was Ihnen fehlt, worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden soll.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!
Ihr Peter A. Kokocinski
Bürgermeister Gemeinde Schönberg
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Ortszentrum“ liegen vor. Die Analyse im Rahmen der Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten zehn bis 15 Jahren im Umgriff eines Sanierungsgebietes umgesetzt werden sollen. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen waren eingeladen, sich über die Ergbnisse von VU und IEK zu informieren.
Dazu fand am Mittwoch, 04.10.2023 um 19:00 Uhr in der Aula der Gemeinschaftsschule Probstei die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung statt. Für Fragen war am Ende der Veranstaltung ausreichend Zeit. Zudem wurde die unten auf dieser Internetseite veröffentlichte Fragensammlung (FAQ) ergänzt.
Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung.
Der Entwurf der vorbereitenden Untersuchungen (VU) samt integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet Ortszentrum Schönberg liegt vor. Er kann hier samt Planentwürfen heruntergeladen werden:
// ENTWURF Bericht VU und IEK Gemeinde Schönberg – Ortszentrum
Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vielen Dank für Ihr zahlreiches und konstruktives Mitwirken. Ihre Beiträge auf dieser Webseite, den Fragebögen sowie Ihre Meinungen und Ideen von den Wochenmarkt-Aktionen vor Ort wurden ausgewertet. Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese sind in die Konzeptentwicklung eingeflossen, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.
// Durchführung der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
// Beschluss von VU und IEK sowie der Sanierungssatzung samt Sanierungsgebiet
Am 04.10.2023 fand die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung zu VU+IEK statt. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen waren eingeladen, sich über die Ergbnisse zu informieren.
Der zwischenzeitlich erarbeitete Gesamtberichtsentwurf von VU+IEK wurde mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein vorabgestimmt. Zudem wurde der Berichtsentwurf im Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss der Gemeinde Schönberg vorgestellt.
Die dritte Sitzung der Lenkungsgruppe diente dazu, die aus den Leitlinien und Entwicklungszielen abgeleiteten Maßnahmen für die Entwicklung des Ortszentrums Schönberg vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren.
In einer zweiten Sitzung hat sich die Lenkungsgruppe über Leitlinien und Entwicklungsziele sowie erste Maßnahmenideen für das Ortszentrum Schönbergs ausgetauscht.
Die Lenkungsgruppe, die den Prozess zu VU+IEK als Steuerungsgremium begleitet und sich aus Vertretenden sowie Meinungsträgerinnen und Meinungsträgern der Gemeinde Schönberg zusammensetzt, hat in einer ersten Sitzung über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, den Stand der Beteiligungen sowie erste Entwürfe für Leitlinien und Ziele diskutiert.
Die erste digitale und analoge Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen und wird ausgewertet. Eingebrachte Informationen fließen in die Konzepterarbeitung, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Alle Beiträge im Rahmen der Beteiligung werden in einer Dokumentation zusammengefasst. Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.
Als Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln wurde die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts beauftragt.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ wurden gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Befragung angeschrieben und um Informationen gebeten. Die Befragung lief bis zum 20.07.2021.
Die Gemeinde Schönberg hat diese Online-Präsenz unter www.schoenes-schoenberg.de als Informations- und Beteiligungsmöglichkeit für alle Interessierten geschaltet. Sie dient als ergänzende Grundlage für die im nächsten Schritt abschließende Analyse und Bewertung der Bestandssituation sowie die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
An zwei unterschiedlichen Terminen konnte die Bevölkerung coronakonform auf dem Wochenmarkt informiert und beteiligt werden. Hierbei konnte die interessierte Öffentlichkeit in Wegetagebüchern ihre täglichen Wege innerhalb des Ortszentrums skizzieren sowie auf einer Karte Stärken und Schwächen verorten. Auf Basis von sogenannten Wegetagebüchern wurde an zwei unterschiedlichen Terminen eine Befragung auf dem Wochenmarkt durchgeführt. Die Ergebnisse fließen im Rahmen der Auswertung der Beteiligung in VU und IEK ein.
In einem ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme innerhalb des Untersuchungsgebiets durchgeführt. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst und ausgewertet. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt.
Das bereits 2010 erstellte Verkehrskonzepts wird von der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH (WVK) fortgeschrieben. Aktuelle themenbezogene Daten für das Untersuchungsgebiet werden in VU und IEK mit aufgenommen.
Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben. Folgende Aufgabe wurde definiert: Erarbeitung einer Strategie für ein lebensfähiges Ortszentrum, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und des Umlands zu sichern, städtebauliche Missstände und Potenziale im abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren. In der späteren Umsetzung von Maßnahmen sollen die vorgefundenen Missstände durch den nachvollziehbaren Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aktiv behoben werden.
Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ mit dem Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ und Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU). 2021 erfolgte die erneute Einleitung nach förmlicher Abstimmung und Anpassung des Untersuchungsgebiets.
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.
Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.
Übergeordnetes Ziel des Programms ist es, das Zentrum der teilnehmenden Kommunen als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Schönberg ist nicht vorab festgelegt. Die Gemeinde kann jährlich Fördermittel beantragen.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
/ Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
/ Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
/ Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
/ Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
/ Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.
Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und fließen in die Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen mit ein. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligung online zur Verfügung gestellt.
Der Berichtsentwurf und auch die Pläne und weiteren Anlagen können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden, siehe oben.
Nach dem Beschluss von VU+IEK durch die Gemeinde muss darüber hinaus die Sanierungssatzung samt Sanierungsgebiet beschlossen werden. Erst dann ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die geplanten Maßnahmen möglich.
Das Untersuchungsgebiet wurde von der Kommune und dem zuständigen Ministerium Schleswig-Holsteins aufgrund der Schwerpunkte des Förderprogramms und erwarteter Entwicklungen im Gebiet festgelegt. Es ist das Gebiet, in dem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt wird. Aus den ermittelten Missständen und geplanten Maßnahmen im Untersuchungsgebiet leitet sich die Abgrenzung des Sanierungsgebiets ab. Nur in einem Sanierungsgebiet (=Fördergebiet) können über die Städtebauförderung geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept enthält einzelne Maßnahmen, die jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben werden (siehe Kapitel 5.3). Im Plan 13 sind verortbare Maßnahmen im Gebiet eingezeichnet.
Eine Prioritätenliste der Maßnahmen gibt es nicht. Mit welchen Maßnahmen begonnen wird, entscheiden die politischen Gremien der Gemeinde.
Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und nach definierten Kriterien hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt. Sofern eine Immobilie im Plan 9 eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist und ob später ggf. Städtebauförderungsmittel für die Sanierung von Gebäuden im Privateigentum angeboten werden können.
Der Sanierungsvermerk im Grundbuch dient als Information. Eine Wertminderung einer Immobilie/eines Grundstücks ist nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Maßnahmen der Sanierung darauf ausgelegt, positive Auswirkungen auf die Grundstücke im Sanierungsgebiet zu haben.
Die Eigentümerschaft hat hier keine Kosten. Die Kommune übernimmt diese Kosten bzw. handelt es sich um einen amtsinternen Vorgang, für den keine Gebühren anfallen.
Das Verfahren wird sich auf ca. zehn bis 15 Jahre erstrecken. Zunächst ist die Sanierungssatzung von der Gemeinde rechtskräftig zu beschließen und bekannt zu geben. Am Ende des Verfahrens wird mit der Satzung auch das Sanierungsgebiet aufgehoben.
Die Gemeinde Schönberg plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsgebiets geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Eigentümerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.
Peter A. Kokocinski (Bürgermeister)
Telefon: 04344/306-1620
E-Mail: buergermeister[at]gemeinde.schoenberg.de
www.schoenberg.de
BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU
Bele Anders-Brockmöller
Telefon: 040 3410678-45
E-Mail: bele.anders-brockmoeller[at]big-bau.de
www.big-bau.de