STÄDTEBAUFÖRDERUNG IM UNTERSUCHUNGSGEBIET
„ORTSZENTRUM GEMEINDE SCHÖNBERG“

Information und Beteiligung zu vorbereitenden Untersuchungen in der Gemeinde Schönberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönberg, liebe Interessierte!

Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ haben wir als Gemeinde Schönberg die Chance, unsere Zukunft mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten.

Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.

Um als Gemeinde Fördermittel erhalten und Maßnahmen umsetzen zu können, muss die Durchführung von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch und die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) erfolgen.

Seit Oktober 2020 ist die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde diese vorbereitenden Untersuchungen für das festgelegte Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Dies bietet auch Ihnen als Bewohnerinnen und Bewohnern die Gelegenheit, die Entwicklung vom „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv zu unterstützen und mitzugestalten.

Im IEK werden Ziele und konkrete Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um das „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.

Zur Erreichung der Ziele ist der Einsatz von Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen (Frei-) Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden, Erneuerung und Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Beseitigung von Leerständen, Ausbau stadtverträglicher Mobilität oder auch Wiederbelebung minder genutzter Gebäude und Flächen vorgesehen.

Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der Durchführung der VU und Erstellung des IEK und lädt Sie ein, sich aktiv zu beteiligen. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Sie sind die Vor-Ort-Expertinnen und -Experten! Sie wissen, was Ihnen fehlt, worauf Sie Wert legen, was geändert, aber auch unbedingt erhalten und bedacht werden soll.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!

Ihr Peter A. Kokocinski
Bürgermeister Gemeinde Schönberg

Online-Befragung zum Einzelhandel


Befragung zum Einzelhandel in Schönberg gestartet

Die Gemeinde Schönberg hat die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) beauftragt, eine Umfrage zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Einzelhandels in Schönberg durchzuführen. Ziel der Umfrage ist es, attraktive Einkaufsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Die Teilnahme an der Befragung ist einfach und unkompliziert. Die Umfrage findet online statt und dauert 5 -10 Minuten. Um teilzunehmen, einfach hier klicken und die Fragen beantworten. Als kleines Dankeschön für die Teilnahme an der Umfrage gibt es die Chance, an einem Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Gemeinde Schönberg verlost unter allen Teilnehmern, die ihre Adresse abgegeben haben, Gutscheine im Gesamtwert von 300,- Euro. Es gibt 10 x 20,- Euro Gutscheine für den Besuch einer Kulturveranstaltung der Gemeinde nach Wahl sowie 10 x Gutscheine für einen Tageskorb des Tourist-Service am Strand (Wert 10,- Euro).
Zusätzlich dürfen die neuen weißen Strandkörbe im Ort alle kostenfrei für ein Plauderstündchen oder eine maritime Rast nutzen, die an der Umfrage teilgenommen haben – ganz ohne Verlosung.

Die Gemeinde Schönberg ist auf die Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger und auch auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Einzelhandels sicherzustellen. Daher ist es wichtig, dass viele Menschen an der Umfrage teilnehmen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Meinung zu äußern und nehmen Sie an der Umfrage teil!

Die Umfrage läuft bis zum 19. Mai 2023. Die Gewinnerinnen und Gewinner der Gutscheine werden per E-Mail benachrichtigt.

Beteiligungsergebnisse


Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen und auch die zwei Informations- und Beteiligungsaktionen auf dem Wochenmarkt waren ein voller Erfolg!

Vielen Dank für Ihr zahlreiches und konstruktives Mitwirken. Ihre Beiträge auf dieser Webseite, den Fragebögen sowie Ihre Meinungen und Ideen von den Wochenmarkt-Aktionen wurden ausgewertet. Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen fließen in die Konzeptentwicklung ein, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.

 

Was ist bisher geschehen?


Was sind die nächsten Schritte?

//  Einbezug der Erkenntnisse aus dem Verkehrskonzept und dem Einzelhandelskonzept in die Erarbeitung von VU+IEK

// Abstimmungen mit der Gemeinde und dem Ministerium

// Öffentliche Infoveranstaltung

// …

Seit August 2022
August 2022

3. Sitzung der Lenkungsgruppe

Die dritte Sitzung der Lenkungsgruppe diente dazu, die aus den Leitlinien und Entwicklungszielen abgeleiteten Maßnahmen für die Entwicklung des Ortszentrums Schönberg vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren.

2. Sitzung der Lenkungsgruppe

In einer zweiten Sitzung hat sich die Lenkungsgruppe über Leitlinien und Entwicklungsziele sowie erste Maßnahmenideen für das Ortszentrum Schönbergs ausgetauscht.

März 2022
Dezember 2021

1. Sitzung der Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe, die den Prozess zu VU+IEK als Steuerungsgremium begleitet und sich aus Vertretenden sowie Meinungsträgerinnen und Meinungsträgern der Gemeinde Schönberg zusammensetzt, hat in einer ersten Sitzung über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, den Stand der Beteiligungen sowie erste Entwürfe für Leitlinien und Ziele diskutiert.

Auswertung der Beteiligung

Die erste digitale und analoge Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen und wird ausgewertet. Eingebrachte Informationen fließen in die Konzepterarbeitung, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Alle Beiträge im Rahmen der Beteiligung werden in einer Dokumentation zusammengefasst. Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Juli - August 2021
Juni 2021

Einzelhandelskonzept

Beauftragung und Beginn der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts als Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln

Beteiligung von Personen mit Grundeigentum

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ wurden gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Befragung angeschrieben und um Informationen gebeten. Die Befragung lief bis zum 20.07.2021.

Juni - Juli 2021
Seit Juni 2021

Digitale Information und Beteiligung

Die Gemeinde Schönberg hat diese Online-Präsenz als Informations- und Beteiligungsmöglichkeit für alle Interessierten geschaltet. Sie dient als ergänzende Grundlage für die im nächsten Schritt abschließende Analyse und Bewertung der Bestandssituation sowie die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts.

Information und Beteiligung auf dem Wochenmarkt

An zwei unterschiedlichen Terminen konnte die Bevölkerung coronakonform auf dem Wochenmarkt informiert und beteiligt werden. Hierbei konnte die interessierte Öffentlichkeit in Wegetagebüchern ihre täglichen Wege innerhalb des Ortszentrums skizzieren sowie auf einer Karte Stärken und Schwächen verorten. Auf Basis von sogenannten Wegetagebüchern wurde an zwei unterschiedlichen Terminen eine Befragung auf dem Wochenmarkt durchgeführt. Die Ergebnisse fließen im Rahmen der Auswertung der Beteiligung in VU und IEK ein.

März/Juni 2021
November 2020 - Juli 2021

Analyse und Bewertung der Bestandssituation

In einem ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme innerhalb des Untersuchungsgebiets durchgeführt. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst und ausgewertet. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt.

 

Fortschreibung des Verkehrsgutachtens

Das bereits 2010 erstellte Verkehrskonzepts wird von der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH (WVK) fortgeschrieben. Aktuelle themenbezogene Daten für das Untersuchungsgebiet werden in VU und IEK mit aufgenommen.

Ende 2019 - 2021
Ende 2020

Beginn von VU und IEK

Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben. Folgende Aufgabe wurde definiert: Erarbeitung einer Strategie für ein lebensfähiges Ortszentrum, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und des Umlands zu sichern, städtebauliche Missstände und Potenziale im abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren. In der späteren Umsetzung von Maßnahmen sollen die vorgefundenen Missstände durch den nachvollziehbaren Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aktiv behoben werden.

Programmaufnahme und Einleitung

Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ mit dem Untersuchungsgebiet „Ortszentrum Gemeinde Schönberg“ und Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU). 2021 erfolgte die erneute Einleitung nach förmlicher Abstimmung und Anpassung des Untersuchungsgebiets.

2019 - 2020/21

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.

  • Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?

    Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.

  • Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde?

    Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Schönberg ist nicht vorab festgelegt. Die Gemeinde kann jährlich Fördermittel beantragen.

  • Was muss die Gemeinde tun, um Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erhalten?

    Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.

  • Was umfassen die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)?

    Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:

    / Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet

    / Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen

    / Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung

    / Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens

    / Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets

    VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.

Warum beteiligen wir Sie?


Die Gemeinde Schönberg plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsgebiets geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Eigentümerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.

Kontakt



Gemeinde Schönberg

Peter A. Kokocinski (Bürgermeister)
Telefon: 04344/306-1620
E-Mail: buergermeister@gemeinde.schoenberg.de
www.schoenberg.de

BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU

Bele Anders-Brockmöller
Telefon: 040 3410678-45
E-Mail: bele.anders-brockmoeller@big-bau.de
www.big-bau.de